Überblick

Jedes Jahr ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland rund 1.400.000 Arbeits- und Wegeunfälle. Hinzu kommen rund 18.000 Fälle von anerkannten Berufskrankheiten und rund 1.5 Millionen Schulunfälle. Für die Betroffenen bedeutet das oft gravierende Veränderungen ihrer Lebensgestaltung. Die Gesundheit und Arbeitskraft bestmöglich wieder herzustellen - das ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung

Jeder Arbeitnehmer und jeder Auszubildende ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. In der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft sind die Berufsgenossenschaften die zuständigen Unfallversicherungsträger. Im Bereich der öffentlichen Hand sind es die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin und zurück ereignen - auch Berufskrankheiten sind versichert.

Wer ist versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt folgende Personen: 

  • Arbeitnehmer und Angestellte,
  • Landwirte, Familienangehörige,
  • Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen,
  • Schüler und Studenten,
  • Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen,
  • Helfer bei Unglücksfällen,
  • Zivil- und Katastrophenschutzhelfer,
  • Blut- und Organspender,
  • Häuslich Pflegende und Haushaltshilfen,
  • Helfer bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten,
  • Personen, die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Institution ehrenamtlich tätig sind sowie Zeugen vor Gericht,
  • Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Erfüllung ihrer Meldepflichten,
  • Strafgefangene und Entwicklungshelfer sowie 
  • Freiwillig versicherte Unternehmer.

Für Beamte gelten besondere Vorschriften.

Detaillierte Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland finden Sie auf folgenden Internetseiten: