Organisation

Bereits seit 1884 gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Ihre Träger sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der Öffentlichen Hand, also die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Während die Berufsgenossenschaften nach Branchen gegliedert sind, sind die Unfallversicherungsträger der Öffentlichen Hand weitgehend regional organisiert.

Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Unfallversicherungsträger erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben der Prävention und Unfallversicherung in paritätischer Selbstverwaltung der Arbeitgeber, Unternehmer und Arbeitnehmer. Selbstverwaltungsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Dies stellt sicher, dass die Interessen aller Beteiligten gewährleistet sind.

Die gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung bildet das Sozialgesetzbuch, insbesondere das Siebte Buch (SGB VII).

Detaillierte Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland finden Sie auf folgenden Internetseiten: