Die Unfallversicherung hat eine lange Tradition. Zusammen mit der Renten- und Krankenversicherung gehört sie zu den ersten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmer.
Mit der Kaiserlichen Botschaft von 1881 wurde der Grundstein für die Deutsche Sozialversicherung gelegt. Auf dieser Grundlage wurde am 9. Juli 1884 das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 im Reichsgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz hat trotz seiner zahlreichen Änderungen in seinen wesentlichen Bestandteilen bis heute Gültigkeit:
Ein bedeutender Meilenstein der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII), das am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist. Das SGB VII ersetzt somit die Vorschriften des seit fast 100 Jahren geltenden Dritten Buches der Reichsversicherungsordnung.
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