Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Die Versicherten sind damit automatisch umfassend geschützt.
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den ältesten Sparten der Deutschen Sozialversicherung. Im Gegensatz zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten für den umfassenden Versicherungsschutz der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung tragen die Arbeitgeber. Im Bereich der Öffentlichen Hand tragen der Bund, die Länder und Gemeinden die Kosten.
Die Beitragshöhe wird im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung ermittelt. Das heißt, dass die Unternehmen nach Ablauf des Kalenderjahres ihre Aufwendungen nach Schluss des Geschäftsjahres umlegen. Berechnungsgrundlage hierbei ist der Finanzbedarf, also das Umlagesoll, die Arbeitsentgelte der Versicherten und die Gefahrenklassen der unterschiedlichen Branchen. Bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Unfallkassen richten sich die Beiträge nach der Einwohnerzahl, der Zahl der Versicherten oder den Arbeitsentgelten.
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