Wer sehnt sich nach vielen Jahren des Berufs nicht nach dem wohlverdienten Ruhestand? Die Altersrente zum Beispiel gewährleistet Versicherten und ihren Familien einen Lebensabend ohne große existenzielle Sorgen. Doch wer ist eigentlich versichert und damit auch im Alter, im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder als Witwe oder Witwer gut versorgt?
In der Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem beruflichen, unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in der Berufsausbildung befinden - mit Ausnahme der Beamten - versicherungspflichtig. Sie erfahren durch die Rentenversicherung einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes. Das gilt auch für Behinderte, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind sowie für Wehr- und Zivildienstleistende. Aber auch Selbstständige können pflichtversichert sein. Dazu gehören unter anderem selbstständige Handwerksmeister, die sich jedoch nach 18 Beitragsjahren von dieser Pflicht befreien lassen können. Selbstständige Künstler und Publizisten sind auf Antrag nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Voraussetzung ist ein bestimmtes Jahresmindesteinkommen, das Berufsanfänger jedoch unterschreiten können.
Landwirte sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in der
Alterssicherung der Landwirte
pflichtversichert.
Beamte sind grundsätzlich versicherungsfrei, ebenso geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Verdienst bis 400 Euro.