Organisation

Am 1. Oktober 2005 haben sich alle Rentenversicherungsträger - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse - sowie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) unter einem Dach zusammengeschlossen. Sie treten jetzt gemeinsam unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf.

Auf Bundesebene gab es zwei Zusammenschlüsse: zum einen zwischen dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, zum anderen zwischen Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse. Gleichzeitig verschmolzen einige Landesversicherungsanstalten zu größeren Regionalträgern. Weitere Zusammenschlüsse auf regionaler Ebene sind angedacht.

Äußere Organisation: Die Träger der Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist am 1. Oktober 2005 aus dem Zusammenschluss des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hervorgegangen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreut einerseits ihre Versicherten und Rentner - wie die anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung auch. Andererseits nimmt sie so genannte Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr und ist zuständig für Angelegenheiten, die die gesamte Rentenversicherung betreffen. Hierzu gehören insbesondere

  • die Vertretung der Deutschen Rentenversicherung in der Gesamtheit gegenüber Politik, nationalen und internationalen Einrichtungen sowie Sozialpartnern,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Statistik,
  • Klärung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen,
  • Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbes,
  • Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation, das Personalwesen, die Steuerung der Finanzverfassung und -verwaltung, die Aus- und Fortbildung, den Auskunfts- und Beratungsdienst,
  • Koordinierung der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie
  • Forschung.

Die einzelnen Träger der Rentenversicherung sind:

  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
  • Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg 
  • Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Hessen
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 
  • Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
  • Deutsche Rentenversicherung Nord
  • Deutsche Rentenversicherung Nordbayern 
  • Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen 
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 
  • Deutsche Rentenversicherung Saarland 
  • Deutsche Rentenversicherung Schwaben 
  • Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Die Anschriften finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung .

Innere Organisation: Stichwort Selbstverwaltung

Die "innere Organisation" der Rentenversicherungsträger zeichnet sich im Wesentlichen durch das Prinzip der Selbstverwaltung aus - Hauptwesensmerkmal aller Sozialversicherungsträger. Dazu zählt unter anderem, dass

  • die Träger der Rentenversicherung Körperschaften des öffentlichen Rechts sind,
  • die Versicherten und Arbeitgeber in demokratisch gewählten Organen paritätisch organisiert sind,
  • die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich wahrgenommen werden (Rechtsautonomie) sowie
  • die Finanzhoheit, was die finanzielle Unabhängigkeit vom Staatshaushalt bedeutet.


Für die Rentenversicherungsträger bedeutet Selbstverwaltung konkret, dass Versicherte und Arbeitgeber bei der Erfüllung der Aufgaben verantwortlich mitwirken und den Versicherungsträger verwalten.

Gesetzliche Grundlage für die Rentenversicherung ist das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI).