Am 1. Oktober 2005 haben sich alle Rentenversicherungsträger - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse - sowie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) unter einem Dach zusammengeschlossen. Sie treten jetzt gemeinsam unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf.
Auf Bundesebene gab es zwei Zusammenschlüsse: zum einen zwischen dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, zum anderen zwischen Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse. Gleichzeitig verschmolzen einige Landesversicherungsanstalten zu größeren Regionalträgern. Weitere Zusammenschlüsse auf regionaler Ebene sind angedacht.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist am 1. Oktober 2005 aus dem Zusammenschluss des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hervorgegangen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreut einerseits ihre Versicherten und Rentner - wie die anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung auch. Andererseits nimmt sie so genannte Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr und ist zuständig für Angelegenheiten, die die gesamte Rentenversicherung betreffen. Hierzu gehören insbesondere
Die einzelnen Träger der Rentenversicherung sind:
Die Anschriften finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung .
Die "innere Organisation" der Rentenversicherungsträger zeichnet sich im Wesentlichen durch das Prinzip der Selbstverwaltung aus - Hauptwesensmerkmal aller Sozialversicherungsträger. Dazu zählt unter anderem, dass
Für die Rentenversicherungsträger bedeutet Selbstverwaltung konkret, dass Versicherte und Arbeitgeber bei der Erfüllung der Aufgaben verantwortlich mitwirken und den Versicherungsträger verwalten.
Gesetzliche Grundlage für die Rentenversicherung ist das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI).