Die gesetzliche Rente folgt dem solidarischen Prinzip "Einer für alle - alle für einen". Sie wird im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, durch den Bundeszuschuss und sonstige Einnahmen der Rentenversicherungsträger finanziert.
In der Rentenversicherung gilt der Generationenvertrag. Das heißt, dass von den laufenden Beitragseinnahmen auch immer die laufenden Renten im Umlageverfahren gezahlt werden. Beim Umlageverfahren werden die Beiträge der Rentenversicherten direkt an die Rentner ausbezahlt.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird hauptsächlich durch Beiträge der Beitragszahler finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz je zur Hälfte. Die Beitragshöhe des Versicherten orientiert sich bis zu einer bestimmten Höhe am beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze.
Seit dem 1. Januar 2007 liegt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent des Bruttolohns oder -gehalts. Er ist für das gesamte Bundesgebiet gleich. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2010 in den alten Bundesländern bei 66.000 Euro im Jahr und in den neuen Bundesländern bei 55.800 Euro. Über die jährliche Rentenanpassung nehmen die Renten an der wirtschaftlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter teil.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland richten sich grundsätzlich nach der Höhe der gezahlten Beiträge. Durch das System der so genannten Entgeltpunkte wird pro Jahr ein bestimmter Rentenanspruch erworben, der sich an der relativen Einkommensposition des Versicherten orientiert. Der Durchschnittsverdiener (zur Zeit vorläufig 32.003 Euro im Jahr) erhält einen Entgeltpunkt gutgeschrieben; der, der die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, rund zwei Entgeltpunkte und derjenige mit dem halben Durchschnittsverdienst einen halben Entgeltpunkt. Durch dieses System soll sichergestellt werden, dass die relative Einkommensposition der Versicherten während ihrer Erwerbstätigkeit auch in der Phase des Rentenbezugs beibehalten wird. Vollständige Beitragsäquivalenz ist im deutschen Rentensystem nicht gegeben. Es liegt jedoch eine Teilhabeäquivalenz vor, die gewährleistet, dass jeder Versicherte durch gleich hohe Beiträge gleichwertige Anrechte auf Rentenleistungen erwirbt.
Weitere Informationen zum Thema Rentenfinanzierung finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
.
Aktuelle Informationen zum Thema Rente und Finanzen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland www.bundesregierung.de und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.bund.de .