Als fünfte Sparte der Deutschen Sozialversicherung ist die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Stufen eingeführt worden. So sind seit Anfang 1995 Beiträge zur Pflegeversicherung zu leisten. Seit Mitte 1996 können Versicherte neben der häuslichen auch eine stationäre Pflege in Anspruch nehmen.
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind. Das heißt, dass jeder Krankenkasse eine Pflegekasse angeschlossen ist.
Die Pflegekassen sind ebenfalls selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane der Pflegekassen sind die Organe der Krankenkassen. Arbeitgeber der Beschäftigten der Pflegekasse ist die Krankenkasse.