Die Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Demnach ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.
Die Krankenkasse prüft, welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für den Versicherten in Betracht kommen um Pflegebedüftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad der Hilfebedürftigkeit. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. Um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen festgelegt. Damit sind auch die Höchstbeträge für die Leistungen durch die Pflegeversicherung festgelegt, die sich in drei Stufen gliedern:
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird. Eine Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung ist möglich. Außerdem werden insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
Nehmen die Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen im ambulanten Bereich - also zu Hause - in Anspruch, erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 225 EUR in der Pflegestufe I, 430 EUR in der Pflegestufe II oder 685 EUR in der Pflegestufe III.
Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als so genannte Pflegesachleistung bezahlt wird. Dafür stehen in der Pflegestufe I 440 EUR, in der Pflegestufe II 1.040 EUR und in der Pflegestufe III 1.510 EUR zur Verfügung. Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (sogenannte Härtefälle) können bis zu 1.918 EUR monatlich erhalten.
Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 EUR, in Pflegestufe II 1.279 EUR, in Pflegestufe III 1.510 EUR und in Härtefällen 1.825 EUR gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.
Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Die "ehrenamtlichen" Pflegenden sind während ihrer pflegerischen Tätigkeit automatisch renten- und unfallversichert, wenn sie eine Mindestzahl von Pflegestunden erreichen.
Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn er vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse versichert war.