Versicherte
In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert.
Wer ist versichert?
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn ihr Bruttogehalt eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Versicherte können frei wählen, bei welcher Kasse sie sich versichern lassen möchten.
In der Krankenversicherung sind grundsätzlich versicherungspflichtig:
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Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,
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Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe,
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Landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige,
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Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz,
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Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe,
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Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
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Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten und in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen,
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Studenten,
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Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildende des Zweiten Bildungswegs,
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Rentner/Rentenantragsteller, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben,
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Personen, die über keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz verfügen und aufgrund ihres Status dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind oder zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.
Darüber hinaus gibt es in der Krankenversicherung auch freiwillig Versicherte (z.B. Selbständige) und Familienversicherte. Freiwillig versichern kann sich im Wesentlichen nur, wer zuvor pflicht- oder familienversichert war. Beitragsfrei familienversichert sind unter bestimmten Voraussetzungen der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern.