Organisation

Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und in Verbänden organisiert. Im Rahmen der Selbstverwaltung gestalten Versicherte und ihre Arbeitgeber (bei den Ersatzkassen nur Versichertenvertreter) die Politik der Krankenkasse über gemeinsam gebildete Verwaltungsräte aktiv mit.

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK);
  • die Betriebskrankenkassen (BKK);
  • die Innungskrankenkassen (IKK);
  • die Ersatzkassen;
  • die landwirtschaftliche Sozialversicherung und
  • die Knappschaft.

Selbstverwaltung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind wie alle Träger der Sozialversicherung Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht organisatorisch und finanziell selbstständig durchführen. Als Organe der Selbstverwaltung gibt es den Verwaltungsrat und den Vorstand bei Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen. Der Verwaltungsrat ist in der Regel paritätisch mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Im Einzelnen sieht die Organisation wie folgt aus:

  • bei den Ersatzkassen besteht der Verwaltungsrat nur aus den Vertretern der Versicherten,
  • bei den Betriebskrankenkassen gehört der Arbeitgeber oder sein Vertreter dem Verwaltungsrat an,
  • bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird eine Vertreterversammlung anstelle des Verwaltungsrats gebildet.

Der Verwaltungsrat

Die Vertreter des Verwaltungsrats werden von den Versicherten und den Arbeitgebern alle sechs Jahre in geheimer Wahl gewählt. Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan fest, beschließt die Satzung der Krankenkassen und wählt und kontrolliert den Vorstand.

Sozialversicherungswahlen

Die Sozialversicherungswahlen bilden das demokratische Kernstück der Sozialversicherung. Sie finden alle sechs Jahre statt, sind frei und geheim. Versicherte und Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppe getrennt aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei den Ersatzkassen allerdings werden die Selbstverwaltungsgremien ausschließlich aus Vertretern der Versicherten gebildet.

Der Vorstand

Der Verwaltungsrat wählt die Mitglieder des Vorstands. Der hauptamtliche Vorstand leitet das laufende Geschäft der Krankenversicherung.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die älteste Sparte der Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlagen sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches, im Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte und der Reichsversicherungsordnung zu finden.