Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Solidargemeinschaft übernimmt sie in der Regel die Leistungen für die notwendige medizinische Hilfe im Falle einer Krankheit mit Ausnahme der beruflich bedingten Unfälle und zahlt ein Krankengeld, wenn der Arbeitgeber das Gehalt während einer Arbeitsunfähigkeit nicht weiterbezahlt.
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ist breit gefächert. Die Versicherten können unter allen zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei wählen. Sie sind aber auch selbst für ihre Gesundheit mitverantwortlich: durch gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation. Die Krankenkassen unterstützen dabei die Versicherten aktiv durch Aufklärung und Beratung.
Zu den Sachleistungen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, zählen beispielsweise Medikamente und die Krankenhausbehandlung. Dienstleistungen sind unter anderem die ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Geldleistungen sind zum Beispiel das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und das Mutterschaftsgeld. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung stellen wir Ihnen hier im Überblick vor. Ein ausführliches Leistungsprofil der einzelnen Krankenkassen erhalten Sie bei den jeweiligen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.
"Vorbeugen ist besser als heilen", könnte das Motto aller gesetzlichen Krankenkassen lauten. Der Grundgedanke der Gesundheitsförderung ist, den Versicherten wirksam zu helfen, ihre Gesundheit zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise Schutzimpfungen, die Gesundheitsvorsorge von Schwangeren, die Krebsvorsorge oder zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen von Kindern. Auch die präventionsorientierte Zahnheilkunde zur Verhütung von Zahnerkrankungen fällt in diesen Leistungsbereich.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell die Kosten oder zahlen Zuschüsse an notwendigen Vorsorge-Maßnahmen. Erwachsene haben beispielsweise ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check, insbesondere zur Früherkennung von Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Maßnahmen zur Krebsvorsorge gehören ebenso in diesen Bereich wie die vorsorgende Untersuchung von Kindern.
Zu den Leistungen im Krankheitsfall gehören beispielsweise:
Einen detaillierten Überblick der Leistungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Satzung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Krankheit arbeitsunfähig werden, erhalten als Mitglieder anstelle der Fortzahlung des Arbeitsentgelts ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Landwirte erhalten statt des Krankengeldes eine Betriebshilfe der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Auch Saisonarbeiter werden im Falle der Arbeitsunfähigkeit von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse finanziell unterstützt.
Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, und zwar regelmäßig für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Während der Schwangerschaft und während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Versicherte Mitglied.
Auch wenn sich versicherte Mitglieder im Urlaub befinden, haben sie Anspruch auf ärztliche Hilfe und Krankenhausbehandlung; vorausgesetzt, sie haben sich vor ihrem Urlaubsantritt eine Europäische Krankenversicherungskarte (oder Bescheinigung) ihrer deutschen Krankenkasse ausstellen lassen. Neben den 27 EU-Staaten haben Versicherte in folgenden Ländern Anspruch auf medizinische Versorgung:
Weiterführende Informationen zum Leistungsspektrum der Krankenversicherung im Ausland erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.