Leistungen

Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung wird eine Vielzahl von Leistungen erbracht. Dazu gehören Leistungen, die die Integration der Menschen in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse unterstützen, aber auch den Lebensunterhalts im Falle der Arbeitslosigkeit sichern.

Die Leistungen richten sich in erster Linie an die Personengruppen, - Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen -, die sich an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Für die Gewährung der Leistungen müssen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung in Beispielen. Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten; Vermittlungsgutschein),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten,
  • Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen
    (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe; Reisekostenbeihilfe; Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe),
  • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Förderung der Berufsausbildung,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung,
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),
    (Übergangsgeld; Ausbildungsgeld; weitere Leistungen),
  • Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt),
    (Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld; Übergangsgeld; Insolvenzgeld),
  • Förderung der ganzjährigen Beschäftigung
    (Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld)
  • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
  • Kurzarbeitergeld
  • Transferleistungen

Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

  • Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
    (Eingliederungszuschüsse; Einstellungszuschuss bei Neugründungen; Einstellungszuschuss bei Vertretung),
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
    (Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte),
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),
    (Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung; Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Probebeschäftigung behinderter Menschen),
  • Leistungen zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen
    (Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen; Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen; Probebeschäftigung),
  • Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.

Leistungen an Träger:

  • Förderung der Berufsausbildung,
    (Ausbildungsbegleitende Hilfen; Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung; Übergangshilfen),
  • Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation,
  • Förderung von Jugendwohnheimen,
  • Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen,
  • Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
  • Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen,
  • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen.