Leistungen
Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung wird eine Vielzahl von Leistungen erbracht. Dazu gehören Leistungen, die die Integration der Menschen in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse unterstützen, aber auch den Lebensunterhalts im Falle der Arbeitslosigkeit sichern.
Die Leistungen richten sich in erster Linie an die Personengruppen, - Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen -, die sich an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Für die Gewährung der Leistungen müssen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung in Beispielen. Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
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Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten; Vermittlungsgutschein),
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Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten,
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Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen
(Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe; Reisekostenbeihilfe; Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe),
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Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
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Förderung der Berufsausbildung,
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Förderung der beruflichen Weiterbildung,
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Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),
(Übergangsgeld; Ausbildungsgeld; weitere Leistungen),
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Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt),
(Arbeitslosengeld;
Arbeitslosengeld bei Weiterbildung,
Teilarbeitslosengeld; Übergangsgeld; Insolvenzgeld),
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Förderung der ganzjährigen Beschäftigung
(Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld)
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Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
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Kurzarbeitergeld
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Transferleistungen
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:
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Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
(Eingliederungszuschüsse; Einstellungszuschuss bei Neugründungen; Einstellungszuschuss bei Vertretung),
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Förderung der beruflichen Weiterbildung
(Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte),
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Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),
(Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung; Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Probebeschäftigung behinderter Menschen),
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Leistungen zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen
(Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen; Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen; Probebeschäftigung),
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Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.
Leistungen an Träger:
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Förderung der Berufsausbildung,
(Ausbildungsbegleitende Hilfen; Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung; Übergangshilfen),
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Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation,
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Förderung von Jugendwohnheimen,
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Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen,
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Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
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Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen,
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Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen.