Geschichte

Vom Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über das vorläufige Ende von Selbstverwaltung und freier Berufswahl im Nationalsozialismus bis heute - die wechselvolle Geschichte der Bundesagentur für Arbeit im Überblick:

1927: Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 wurde nach der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung als weitere Säule des Sozialstaats  das Risiko der Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip von Leistung und Gegenleistung abgesichert. Außerdem bekam die neue Körperschaft mit paritätischer Selbstverwaltung die Aufgabe der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung übertragen.

Weltwirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit

Bis zum Ausbruch der Weltwirtschaftskrise konnte die Arbeitslosenversicherung keine finanziellen Reserven bilden und war der finanziellen Belastung nicht gewachsen, die ihr durch die anschwellende Massenarbeitslosigkeit auferlegt wurde. 1932 gab es über sechs Millionen Arbeitslose, das war fast ein Drittel aller Arbeitnehmer.

Das Ende von Selbstverwaltung und freier Berufswahl im Nationalsozialismus

Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahr 1933 wurde die Reichsanstalt "gleichgeschaltet", Selbstverwaltung und freie Berufswahl wurden abgeschafft und die "Lenkung der Arbeitskräfte" zum Staatsprogramm erhoben. Nach dem Überfall auf Polen waren die Arbeitsämter auch für die besetzten Gebiete zuständig, die Ausschöpfung aller dort verfügbaren Arbeitskraftreserven für die Kriegswirtschaft in Deutschland war ihre Hauptaufgabe.

Die Bundesanstalt für Arbeit

Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 mit dem Sitz in Nürnberg legte erneut die paritätische Beteiligung der beitragszahlenden Sozialpartner und der Vertreter der öffentlichen Körperschaften an der Selbstverwaltung fest. 1969, mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes, entstand der Name "Bundesanstalt für Arbeit" - heute Bundesagentur.

Die Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 wurde die Bundesanstalt für Arbeit ab 01. Januar 2004 in Bundesagentur für Arbeit umbenannt. Die bisherigen Arbeitsämter heißen Agenturen für Arbeit, und aus den Landesarbeitsämtern wurden Regionaldirektionen.